
WICHTIGE INFORMATIONEN ZU GUTSCHEINEN

Liebe Kundinnen und Kunden,
wie Sie sicher erfahren haben, befindet sich die Feneberg Lebensmittel GmbH im Schutzschirmverfahren, einer Form des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Aufgrund rechtlicher Vorgaben mussten wir die Möglichkeit der Einlösung von gekauften Wertgutscheinen für kurze Zeit deaktivieren. Die hieraus entstandenen Irritationen bitten wir zu entschuldigen.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Wertgutscheine mit den Logos unserer Kooperationspartner auf der Rückseite (siehe Beispielabbildung) ab sofort wieder uneingeschränkt in allen Feneberg-Märkten eingelöst werden können.
Bitte beachten: Nur Gutscheine mit den Logos der Kooperationspartner auf der Rückseite (vgl. rot umrandete Markierung in der Beispielabbildung links) können eingelöst werden.
SIE HABEN NOCH ERLEBNISGUTSCHEINE AUS DEM VON HIER-BONUSPROGRAMM?

Da es sich bei den Erlebnisgutscheinen aus dem VonHier-Bonusprogramm um offene Forderungen vor dem 08.01.2026 handelt, sind diese zur Berücksichtigung im Insolvenzverfahren ordnungsgemäß zur Insolvenztabelle anzumelden. Die entsprechende Aufforderung zur Anmeldung einschließlich der Fristen sowie die Kontaktdaten des Sachwalters erhalten Sie Anfang April 2026 in einem gesonderten Schreiben.
Bitte teilen Sie uns ausschließlich per E-Mail an gutscheine(at)feneberg.de folgende Informationen mit:
- Name, Vorname
- Adresse, PLZ, Ort
- Art des Gutscheins (z. B. 1x Tagesskipass Kinder Hörnerbahn)