AGB´s - gläserne Metzgerei

Bedingungen für den Besuch der Feneberg Metzgerei der Feneberg Lebensmittel GmbH (im Folgenden: Feneberg):

1. Voraussetzungen für den Besuch:

a) Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben und unsere äußerst hohen Anforderungen des Qualitätsmanagements eingehalten werden, ist ein Besuch nur möglich, wenn Sie

aa) in den letzten 14 Tagen vor Ihrem Besuch nicht an Durchfall und/oder Erbrechen gelitten haben,
bb) in den letzten 14 Tagen vor Ihrem Besuch keine Anfälle von Schüttelfrost bzw. Schweißausbrüchen hatten,
cc) in den letzten 14 Tagen vor Ihrem Besuch kein Verdacht auf Salmonellen-erkrankung bestand,
dd) Sie bei Ihrem Besuch nicht an einer infektiösen Hauterkrankung leiden,
ee) kein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot nach § 42 Infektionsschutzgesetzes beim Besuch besteht, also Sie


(1) nicht an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatits A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind,
(2) nicht an infizierten Wunden oder Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,
(3) keine der Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden.

b) Vor dem Beginn der Führung durch die Metzgerei müssen die unter 1 a) genannten Angaben von Ihnen in Schriftform auf einem Formblatt bestätigt werden.

c) Die Teilnahme ist ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.

d) Es muss festes, geschlossenes Schuhwerk getragen werden (Rutschgefahr); Stoffschuhe sind ebenfalls nicht zu empfehlen, da diese nass werden können. Das Tragen von Kleidern und Röcken ist aufgrund der örtlichen Gegebenheit nicht zu empfehlen. Es sollte zudem eine Jacke mitgebracht werden, da in einzelnen Bereichen niedrige Temperaturen herrschen.

e) Es muss die Fähigkeit bestehen, ca. 1 Stunde zu gehen bzw. zu stehen, da während der Führung keine Sitzmöglichkeit vorhanden ist.


2. Anmeldung, Absage

a) Es ist eine vorherige Anmeldung auf dem Anmeldeformular unter www.feneberg.de für Einzelpersonen oder Gruppen erforderlich, wobei die entsprechende Auswahl zu treffen ist.

 Es werden hierbei für den jeweiligen Termin die Anzahl der Gesamtplätze und der noch freien Plätze angezeigt.

b) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht und es müssen die unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

c) Bei erfolgreicher Buchung wird eine Bestätigungsemail mit weiteren Erläuterungen übersandt.

d) Feneberg ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine angebotene und bestätigte Führung für einzelne Personen oder Gruppen abzusagen. Für die Absage wird die in der Anmeldung hinterlegte Kontaktinformation (Emailadresse oder Telefonnummer) genutzt.

e) Sofern Sie verhindert sind oder nach Anmeldung ein Ausschlussgrund gem. Ziffer 1 lit. a vorliegt, bitten wir um unverzügliche Mitteilung an glaeserne-metzgerei@feneberg.de oder 0831-5717-0, damit der Platz an andere Besucher vergeben werden kann.

3. Vorbereitung der Führung

a) Nachdem Sie bei uns durch die Metzgerei im laufenden Betrieb geführt werden, müssen nachfolgende Punkte erfüllt werden:

aa) Es muss die bereitgestellte Schutzbekleidung, die blauen Überziehschuhe sowie Haarabdeckungen mit integriertem Mundschutz (bei Bartträgern dauerhaft zu tragen) angezogen und getragen werden. Beim Verlassen des Weißbereiches oder beim Betreten von Kantine und Toilette sind die vorgeschriebenen Kleidungswechsel zu beachten.

bb) Bei künstlichen Fingernägeln ist das Tragen von Schutzhandschuhen erforderlich.

cc) Wunden, soweit sie nicht Ausschluss führen (s.o.), müssen ordnungsgemäß versorgt sein, d.h. mit den bereitgestellten blauen Pflastern verschlossen sein.

dd) Die Hände sind in der Hygieneschleuse nach Vorschrift zu reinigen. Danach erfolgt der Durchgang durch eine Desinfektionsschleuse, in der die Hände und das Schuhwerk (gegebenenfalls mit Überziehschuhen) desinfiziert werden. Die Mitnahme von Rollstühlen, Gehhilfen oder ähnlichem ist daher u.a. aus diesem Grund nicht möglich.

ee) Sichtbarer Schmuck (z.B. Ohrringe, Ringe, Armbänder, Ketten usw.) und Uhren usw. sind abzulegen. Sofern der Ehering nicht abgelegt werden kann, so ist an der Ringhand durchgehend ein Einweghandschuh zu tragen. Sichtbare Piercings sind zu entfernen.

ff) Glasflaschen oder ähnliche Behältnisse, die beim Bruch splittern können, sind in den Produktionsräumen verboten. Andere Gegenstände, die nicht absolut notwendig sind, dürfen ebenso nicht in den Produktionsbereich mitgenommen werden. Insbesondere gilt das Verbot für Handys, Fotoapparate und ähnliches.

gg) Aufgrund der Maschinen ist es bei der Führung teilweise laut. Um eine bessere Hörbarkeit des Leiters der jeweiligen Gruppe zu gewähren, werden die Teilnehmer mit einem Headset ausgestattet. Dieses soll grundsätzlich getragen werden.

b) Es möglich, dass Sie mitgebrachte Gegenstände und Schmuck in einem abschließbarem Raum deponieren. Wir bitten Sie jedoch, so wenig wie möglich nicht unbedingt benötigte Gegenstände mitzubringen.

4. Verhaltensregeln

a) Ein Verlust von Gegenständen (z.B. Brille, Kontaktlinsen) ist sofort beim jeweiligen Leiter der Führung zu melden.

b) Das Berühren von Lebensmitteln, maschinellen Einrichtungen und das Hineingreifen in Maschinen sowie das Umgehen von Sicherheitsvorkehrungen ist strengstens untersagt.

 c) Sie dürfen sich von der Gruppe nicht entfernen.

d) Es ist verboten, zu filmen, zu fotografieren und/oder Tonaufzeichnungen zu erstellen.

e) Es ist verboten, in den Produktionsbereichen zu essen oder zu trinken. Dies gilt auch für Kaugummis und Bonbons.

f) Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt. Ebenso herrscht striktes Alkoholverbot.

g) Das Mitnehmen von Produkten und anderen Gegenständen ist strengstens verboten. Feneberg behält sich vor, jeden Diebstahl zur Anzeige zu bringen.

5. Weisungen, Ausschluss, Kontrolle

a) Den Weisungen des Leiters der jeweiligen Führung und sonstigem Personal von Feneberg ist jederzeit Folge zu leisten und Sicherheits-, Warn- und Gebots-kennzeichen sind zu beachten.

 b) Der Leiter der Führung sowie die Qualitätssicherung sind bei begründetem Verdacht berechtigt, Personen und Sachen zu kontrollieren.

c) Feneberg ist des Weiteren berechtigt, einen Teilnehmer jederzeit von der Besichtigung auszuschließen und vom Betriebsgelände zu verweisen, insb. wenn sich der Teilnehmer nicht an die vorgenannten Vorschriften hält oder den Aufforderungen des Leiters der jeweiligen Führung nicht Folge leistet.

6. Haftung

Feneberg haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten durch Feneberg, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Feneberg auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Besucher vertraut hat und vertrauen durfte.

Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

 

 

 

 

Teilnahmebedingungen: 

 

Bedingungen für den Besuch der Feneberg Metzgerei der Feneberg Lebensmittel GmbH (im Folgenden: Feneberg):

 

1. Voraussetzungen für den Besuch:

a) Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben und unsere äußerst hohen Anforderungen des Qualitätsmanagements eingehalten werden, ist ein Besuch nur möglich, wenn Sie aa) in den letzten 14 Tagen vor Ihrem Besuch nicht an Durchfall und/oder Erbrechen gelitten haben, bb) in den letzten 14 Tagen vor Ihrem Besuch keine Anfälle von Schüttelfrost bzw. Schweißausbrüchen hatten, cc) in den letzten 14 Tagen vor Ihrem Besuch kein Verdacht auf Salmonellen-erkrankung bestand, dd) Sie bei Ihrem Besuch nicht an einer infektiösen Hauterkrankung leiden, ee) kein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot nach § 42 Infektionsschutzgesetzes beim Besuch besteht, also Sie (1) nicht an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatits A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind, (2) nicht an infizierten Wunden oder Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, (3) keine der Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorr-hagische Sscherichiacoli oder Choleravibrionen ausscheiden.

b) Vor dem Beginn der Führung durch die Metzgerei müssen die unter 1 a) genannten Angaben von Ihnen in Schriftform auf einem Formblatt bestätigt werden.

c) Die Teilnahme ist ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.

d) Es muss festes, geschlossenes Schuhwerk getragen werden (Rutschgefahr); Stoffschuhe sind ebenfalls nicht zu empfehlen, da diese nass werden können. Das Tragen von Kleidern und Röcken ist aufgrund der örtlichen Gegebenheit nicht zu empfehlen. Es sollte zudem eine Jacke mitgebracht werden, da in einzelnen Bereichen niedrige Temperaturen herrschen.

e) Es muss die Fähigkeit bestehen, ca. 1 Stunde zu gehen bzw. zu stehen, da während der Führung keine Sitzmöglichkeit vorhanden ist.

2. Anmeldung, Absage

a) Es ist eine vorherige Anmeldung auf dem Anmeldeformular unter www.feneberg.de/marken/feneberg-metzgerei/glaeserne-metzgerei/ für Einzelpersonen oder Gruppen erforderlich, wobei die entsprechende Auswahl zu treffen ist.

Es werden hierbei für den jeweiligen Termin die Anzahl der Gesamtplätze und der noch freien Plätze angezeigt.

b) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht und es müssen die unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

c) Bei erfolgreicher Buchung wird eine Bestätigungsemail mit weiteren Erläuterungen übersandt.

d) Feneberg ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine angebotene und bestätigte Führung für einzelne Personen oder Gruppen abzusagen. Für die Absage wird die in der Anmeldung hinterlegte Kontaktinformation (Emailadresse oder Telefonnummer) genutzt.

e) Sofern Sie verhindert sind oder nach Anmeldung ein Ausschlussgrund gem. Ziffer 1 lit. a vorliegt, bitten wir um unverzügliche Mitteilung an glaeserne-metzgerei@feneberg.de oder 0831-5717-290,damit der Platz an andere Besucher vergeben werden kann.

3. Vorbereitung der Führung

a) Nachdem Sie bei uns durch die Metzgerei im laufenden Betrieb geführt werden, müssen nachfolgende Punkte erfüllt werden:

aa) Es muss die bereitgestellte Schutzbekleidung, die blauen Überziehschuhe sowie Haarabdeckungen mit integriertem Mundschutz (bei Bartträgern dauerhaft zu tragen) angezogen und getragen werden. Beim Verlassen des Weißbereiches oder beim Betreten von Kantine und Toilette sind die vorgeschriebenen Kleidungswechsel zu beachten.

bb) Bei künstlichen Fingernägeln ist das Tragen von Schutzhandschuhen erforderlich.

cc) Wunden, soweit sie nicht Ausschluss führen (s.o.), müssen ordnungsgemäß versorgt sein, d.h. mit den bereitgestellten blauen Pflastern verschlossen sein.

dd) Die Hände sind in der Hygieneschleuse nach Vorschrift zu reinigen. Danach erfolgt der Durchgang durch eine Desinfektionsschleuse, in der die Hände und das Schuhwerk (gegebenenfalls mit Überziehschuhen) desinfiziert werden. Die Mitnahme von Rollstühlen, Gehhilfen oder ähnlichem ist daher u.a. aus diesem Grund nicht möglich.

ee) Sichtbarer Schmuck (z.B. Ohrringe, Ringe, Armbänder, Ketten usw.) und Uhren usw. sind abzulegen. Sofern der Ehering nicht abgelegt werden kann, so ist an der Ringhand durchgehend ein Einweghandschuh zu tragen. Sichtbare Piercings sind zu entfernen.

ff) Glasflaschen oder ähnliche Behältnisse, die beim Bruch splittern können, sind in den Produktionsräumen verboten. Andere Gegenstände, die nicht absolut notwendig sind, dürfen ebenso nicht in den Produktionsbereich mitgenommen werden. Insbesondere gilt das Verbot für Handys, Fotoapparate und ähnliches.

gg) Aufgrund der Maschinen ist es bei der Führung teilweise laut. Auf Wunsch werden Headsets für die Besucher zur Verfügung gestellt, damit eine bessere Hörbarkeit des Leiters der jeweiligen Gruppe besteht. Dieses muss nicht getragen werden.

d) Es möglich, dass Sie mitgebrachte Gegenstände und Schmuck in einem abschließbarem Raum deponieren. Wir bitten Sie jedoch, so wenig wie möglich nicht unbedingt benötigte Gegenstände mitzubringen.

4. Verhaltensregeln

a) Ein Verlust von Gegenständen (z.B. Brille, Kontaktlinsen) ist sofort beim jeweiligen Leiter der Führung zu melden.

b) Das Berühren von Lebensmitteln, maschinellen Einrichtungen und das Hineingreifen in Maschinen sowie das Umgehen von Sicherheitsvorkehrungen ist strengstens untersagt.

c) Sie dürfen sich von der Gruppe nicht entfernen.

d) Es ist verboten, zu filmen, zu fotografieren und/oder Tonaufzeichnungen zu erstellen.

e) Es ist verboten, in den Produktionsbereichen zu essen oder zu trinken. Dies gilt auch für Kaugummis und Bonbons.

f) Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt. Ebenso herrscht striktes Alkoholverbot.

g) Das Mitnehmen von Produkten und anderen Gegenständen ist strengstens verboten. Feneberg behält sich vor, jeden Diebstahl zur Anzeige zu bringen.

5. Weisungen, Ausschluss, Kontrolle

a) Den Weisungen des Leiters der jeweiligen Führung und sonstigem Personal von Feneberg ist jederzeit Folge zu leisten und Sicherheits-, Warn- und Gebots-kennzeichen sind zu beachten.

b) Der Leiter der Führung sowie die Qualitätssicherung sind bei begründetem Verdacht berechtigt, Personen und Sachen zu kontrollieren.

c) Feneberg ist des Weiteren berechtigt, einen Teilnehmer jederzeit von der Besichtigung auszuschließen und vom Betriebsgelände zu verweisen, insb. wenn sich der Teilnehmer nicht an die vorgenannten Vorschriften hält oder den Aufforderungen des Leiters der jeweiligen Führung nicht Folge leistet.

6. Haftung

Feneberg haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten durch Feneberg, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Feneberg auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Besucher vertraut hat und vertrauen durfte.

Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.