Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte (AGB Feneberg-Vorteilskarte)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) haben ausschließliche Geltung für die Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte, soweit nichts anderes angegeben ist.

 

§ 1 Vertragspartner, Eigentum, Erhalt der Feneberg-Vorteilskarte, Übertragbarkeit

Aussteller der Feneberg-Vorteilskarte ist die Feneberg Lebensmittel GmbH (im Folgenden: Feneberg). Die Feneberg-Vorteilskarte bleibt im Eigentum von Feneberg. An ihr besteht kein Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Die Feneberg-Vorteilskarte ist erhältlich in allen Filialen von Feneberg, in allen Kaufmärkten sowie in der Verwaltung von Feneberg. Die Feneberg-Vorteilskarte ist nicht übertragbar.

 

§ 2 Funktion der Feneberg-Vorteilskarte

Die Feneberg-Vorteilskarte hat folgende Funktion: VonHier-Punktekarte Mit erstmaliger Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte akzeptiert der Kunde die aktuellen AGB. Die derzeit aktuellen AGB werden dem Kunden zusammen mit der Feneberg-Vorteilskarte ausgehändigt. Die Feneberg-Vorteilskarte kann ausschließlich in den Filialen von Feneberg sowie in den Kaufmärkten von Feneberg (im Folgenden: „Akzeptanzstelle“) verwendet werden.

 

§ 3 Registrierung, Nutzungsbeginn

Die Feneberg-Vorteilskarte muss mit dem beigefügten Formular auf eine natürliche Person registriert werden. Hierzu muss der Kunde die erforderlichen Angaben auf dem Formular (Name, Vorname, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Telefon, E-Mail-Adresse [soweit vorhanden] und Geburtsdatum machen und gemäß nachfolgender Nr. 2 übermitteln. Für die Übermittlung des Formulars bestehen folgende Möglichkeiten: persönliche Abgabe des ausgefüllten Formulars in einer Akzeptanzstelle (§ 2 Nr. 3) persönliche Abgabe des ausgefüllten Formulars in der Verwaltung von Feneberg, Ursulasrieder Str. 2, 87437 Kempten Übersendung des ausgefüllten Formulars an die Verwaltung von Feneberg, Ursulasrieder Str. 2, 87437 Kempten Nutzungsbeginn sowie der Zeitpunkt der Registrierung:

VonHier-Punkte können sofort nach Erhalt der Feneberg-Vorteilskarte mit dieser gesammelt werden. Die Registrierung (§ 3 Nr. 1) muss innerhalb von 4 Wochen nach der erstmaligen Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte als VonHier-Punktekarte erfolgen. Ohne vorherige Registrierung (§ 3 Nr. 1) ist eine Einlösung der gesammelten VonHier-Punkte nicht möglich. 

 

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, das der Feneberg-Vorteilskarte beigefügte Formular wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Alle relevanten Änderungen, wie beispielsweise die Änderung der Anschrift, hat der Kunde Feneberg unverzüglich mitzuteilen (per E-Mail an vorteilskarte@feneberg.de, per Fax an Nr.: 0831 5717377, per Telefon unter der Nr. 0831 5717462 oder per Post an Feneberg Lebensmittel GmbH, Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten). Auf Verlangen eines Mitarbeiters ist der Kunde verpflichtet, sich auszuweisen, ob er der rechtmäßige Inhaber der Feneberg-Vorteilskarte ist. Hierbei werden folgende Dokumente akzeptiert: Personalausweis, Reisepass, Führerschein. Kann sich der Kunde nicht entsprechend ausweisen, kann die Karte in diesem Fall bei der jeweiligen Akzeptanzstelle nicht verwendet werden. § 6 Nr. 3 gilt entsprechend.

 

§ 5 Anzeigepflicht, Sperrung 

Der Diebstahl, der Verlust, das sonstige Abhandenkommen und/oder der Gebrauch der Feneberg-Vorteilskarte durch unberechtigte Dritte ist Feneberg unter Angabe der Kartennummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum unverzüglich mitzuteilen (per E-Mail an sperrung-vorteilskarte@feneberg.de, per Fax an Nr. 0831 5717377, per Telefon von Montag-Freitag 8-12 Uhr unter der Nr. 0831 5717462 oder per Post an Feneberg Lebensmittel GmbH, Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten); es kann auch eine Sperrung der Feneberg-Vorteilskarte vom Kunden aus sonstigen Gründen beantragt werden. In den in vorstehender Nr. 1 genannten Fällen wird die Feneberg-Vorteilskarte von Feneberg gesperrt. Die etwa vorhandenen VonHier-Punkte werden auf eine neue Karte umgebucht. Weitere Regelungen, insb. § 6 Nr. 1 und 2, bleiben unberührt.

 

§ 6 Beendigung der Nutzung 

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Feneberg läuft auf unbestimmte Zeit.  Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte zu beenden. Die Feneberg-Vorteilskarte ist in diesem Fall an Feneberg zurückzugeben und die Karte wird gesperrt. Die Rückgabe der Feneberg-Vorteilskarte an Feneberg oder ein Widerspruch gem. § 8 gilt als Kündigung. Etwa vorhandene VonHier-Punkte werden dem Kunden gesondert in Textform bestätigt. Feneberg ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses berechtigt, die Feneberg-Vorteilskarte einzuziehen und/oder zu sperren; es gilt § 6 Nr. 2 Satz 4. Feneberg hat das Recht, das Kundenkonto zu löschen sofern über einen Zeitraum von mindestens 3 vollen Kalenderjahren keine Zu- oder Abgänge von „Von Hier Punkten“ erfolgt ist.

 

§ 7 Haftung des Kunden und von Feneberg, Verfügbarkeit 

Der Kunde haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung und/oder missbräuchliche Verwendung der Feneberg-Vorteilskarte und/oder für schuldhafte Schäden, die unter Verstoß gegen Regelungen dieser AGB entstehen.  Beim Auftreten von technischen Problemen oder Änderungen der Akzeptanzstellen oder bei Einstellung einzelner oder aller Leistungen können keine Ansprüche gegen Feneberg geltend gemacht werden. Unbeschadet vorstehender Nr. 2 haften Feneberg und seine Hilfspersonen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung von verkehrswesentlichen Vertragspflichten; in diesen Fällen haftet Feneberg bei jedem Grad der Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung von Feneberg besteht nicht.

 

§ 8 Speicherung und Bearbeitung von Daten 

Personenbezogene Daten des Kunden werden von Feneberg in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung gespeichert und maschinell verarbeitet. Die vom Kunden bei der Teilnahme bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden von Feneberg gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Feneberg diese personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet und sammelt. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten sowie der Transaktionsdaten des Kunden ist notwendig, um dem Kunden die Nutzung der Funktion der Feneberg-Vorteilskarte (§ 2 AGB Feneberg-Vorteilskarte) zu ermöglichen. Der Kunde erteilt mit der Unterzeichnung der „Anmeldung Vorteilskarte“ ausdrücklich sein Einverständnis hierzu. Der Kunde kann sein Einverständnis jederzeit durch einseitige schriftliche Erklärung oder telefonisch widerrufen (per E-Mail an vorteilskarte@feneberg.de, per Fax an die Nr. 0831 5717377, per Telefon unter der Nr. 0831 5717462 oder per Post an Feneberg Lebensmittel GmbH, Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten). In diesem Fall ist allerdings eine Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte nicht mehr möglich.

 

§ 9 Änderung dieser AGB 

Feneberg behält sich vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden über die Internetseite und im Markt per Aushang bekanntgegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats die Feneberg- Vorteilskarte zurückgibt (§ 6 Nr. 2 der AGB Feneberg-Vorteilskarte) oder nach Ablauf dieses Zeitraums die Feneberg-Vorteilskarte als VonHier-Punktekarte weiter nutzt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Gegen Ansprüche von Feneberg kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Deutschen Internationalen Privatrechts.

 

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte als VonHier-Punktekarte (AGB VonHier-Punkte)

Der Kunde erhält für die nach den folgenden Bestimmungen gesammelten VonHier-Punkte wahlweise wertvolle Freikarten oder Gutscheine zum Besuch von Freizeiteinrichtungen im Allgäu oder er hat die Möglichkeit, die gesammelten Punkte zu spenden.

 

§ 1 Sammeln der VonHier-Punkte mit der Feneberg-Vorteilskarte

Der Kunde erhält auf Wunsch eine Feneberg-Vorteilskarte an der Kasse einer Feneberg Filiale oder eines Kaufmarktes (im Folgenden: „Akzeptanzstelle“) oder in der Verwaltung von Feneberg ausgehändigt.   Mit der Feneberg-Vorteilskarte kann der Kunde am VonHier-Punkteprogramm teilnehmen.  Der Kunde erhält pro EUR 20,00 Kaufsumme und dem Einkauf eines VonHier-Artikels jeweils einen VonHier-Punkt auf seinem VonHier-Punktekonto gutgeschrieben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde vor Bezahlung seine Feneberg-Vorteilskarte an der Kasse einscannen lässt.  Für den Fall, dass ein Kunde einen Einkauf über EUR 20,00 tätigt, ohne einen VonHier-Artikel gekauft zu haben, hat er die Möglichkeit am selben Tag an der Brot-Bedienungstheke, an der Heißtheke im Vorkassenbereich oder in einer anderen Akzeptanzstelle (§1 Nr. 1) noch VonHier-Produkte zu erwerben und somit die entsprechenden VonHier-Punkte gutgeschrieben zu bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde bei jedem Einkauf vor Bezahlung seine Feneberg-Vorteilskarte an der Kasse einscannen lässt.  Der Kunde erhält auch einen VonHier-Punkt auf seinem VonHier-Punktekonto gutgeschrieben, wenn der Einkaufsbetrag zunächst unter EUR 20,00 liegt und er einen VonHier-Artikel eingekauft hat und am selben Tag an der Brot-Bedienungstheke, an der Heißtheke im Vorkassenbereich oder in einer anderen Akzeptanzstelle (§1 Nr. 1) den Einkaufsbetrag von EUR 20,00 erreicht. Auch hierfür ist Voraussetzung, dass der Kunde vor Bezahlung an der jeweiligen Kasse seine Feneberg-Vorteilskarte einscannen lässt.  Kassenbelege der Tankstellen werden bei der Berechnung des für den Erwerb der VonHier-Punkte maßgeblichen Einkaufsbetrages nicht berücksichtigt.  Die für den Erwerb von Geschenkkarten und Gutscheinen bezahlten Beträge finden bei der Berechnung des für den Erwerb der VonHier-Punkte maßgeblichen Einkaufsbetrages keine Berücksichtigung. Maßgeblich für die Gutschrift der VonHier-Punkte auf dem VonHier-Punktekonto ist der Einkaufsbetrag des Kunden inklusive Pfandberechnung bzw. ohne Pfandabzug. Dies bedeutet, dass dem Kunden, wenn sein Einkaufsbetrag nur aufgrund eines Pfandbetrages den Einkaufsbetrag von EUR 20,00, EUR 40,00, usw. übersteigt, dennoch die entsprechende Anzahl von VonHier-Punkten gutgeschrieben wird. Ebenso verhält es sich bei der Pfanderstattung. Beträgt der Einkaufsbetrag des Kunden beispielsweise nur aufgrund einer Pfandrückerstattung weniger als EUR 20,00, erhält der Kunde dennoch einen VonHier-Punkt gutgeschrieben.  Falls der Kunde vergisst, seine Feneberg-Vorteilskarte vor dem Zahlvorgang an der Kasse scannen zu lassen, ist eine nachträgliche Gutschrift von VonHier-Punkten für den jeweiligen aktuellen Einkauf nicht mehr möglich.   Der Kunde hat die Möglichkeit seinen Punktestand vom Vorabend über folgende Medien abzufragen:

a) Login-Bereich der Feneberg-Homepage (www.feneberg.de/login-bereich)

b) Feneberg-App           

§ 2 Einlösung der VonHier-Punkte

Das Einlöseformular für die gutgeschriebenen VonHier-Punkte erhält der Kunde in allen Feneberg- und Kaufmarktfilialen, in der Verwaltung von Feneberg, Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten und auf www.feneberg.de.  Unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, seiner Telefonnummer und seiner Feneberg-Vorteilskartennummer kennzeichnet der Kunde auf dem VonHier-Punkte Einlöseformular die Anzahl und Art der Freikarten oder Gutscheine, die er wünscht oder die Anzahl der VonHier-Punkte, die er spenden will. Die ausgegebenen Freikarten und Gutscheine sind gemäß Aufdruck befristet. Gutscheine ohne Gültigkeitsdatum können bis zum 31.12.2023 eingelöst werden. Ein Umtausch der Gutscheine ist ausgeschlossen. Feneberg behält sich vor, die Zusammenarbeit mit einzelnen Gutscheinpartnern mit 12-monatiger Frist zu beenden. Gutscheine dieses Von Hier Partner sind in dem bekannt gemachten Zeitraum beim „Von Hier Partner“ einzulösen. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite www.feneberg.de .  Der Kunde hat folgende Möglichkeiten, die Punkte über ein gem. Nr. 2 ausgefülltes Einlöseformular einzulösen: a) Per Post an die Feneberg Lebensmittel GmbH, Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten b) Persönlich in der Verwaltung von Feneberg (Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten). Die Verwaltung ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.45 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr c) Über das Online-Einlöseformular auf www.feneberg.de/vonhier-punkte d) Über das Einlöse-Formular der Feneberg-App

       4. Dem Kunden werden die von ihm gewünschten Freikarten oder Gutscheine nach Bearbeitung des Einlöseformulars per Post übersandt oder persönlich ausgehändigt.

§ 3 VonHier-Punktetabelle

Die für die Einlösung der Freikarten oder Gutscheine benötigte Anzahl von VonHier-Punkten ist in einer VonHier-Punktetabelle festgelegt. Die für die jeweiligen Freikarten oder Gutscheine benötigte Anzahl von VonHier-Punkten wird von Feneberg nach Bedarf aktualisiert.  Über den jeweils aktuellen Stand der VonHier-Punktetabelle informiert Feneberg auf www.feneberg.de.  Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Einlösung der VonHier-Punkte aktuell gültige Punktetabelle des VonHier-Punkteprogramms. Als Zeitpunkt der Einlösung der VonHier-Punkte gilt die Abgabe des VonHier-Punkte Einlöseformulars in der Filiale bzw. der Eingang des VonHier-Punkte Einlöseformulars in der Verwaltung von Feneberg, Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten. Im Fall der Einlösung über das Online-Formular auf www.feneberg.de bzw. über die Feneberg-App ist das Datum der Beantragung der Einlösung der VonHier-Punkte maßgeblich. Die für die Einlösung der vom Kunden gewünschten Freikarten bzw. Gutscheine erforderliche Anzahl VonHier-Punkte bzw. die Anzahl der gespendeten VonHier-Punkte werden vom VonHier-Punktekonto des Kunden abgezogen. 

§ 4 Übertragung von VonHier-Punkten

Eine Übertragung der „Von Hier Punkte“ auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die erworbenen Gutscheine können übertragen werden.

 

§ 5 Datenschutzbestimmungen

Im Rahmen der Bearbeitung des VonHier-Punkteprogramms werden von Feneberg personenbezogene Daten des Kunden erhoben, gespeichert oder sonst verarbeitet und genutzt.  Die durch den Kunden mitgeteilten Daten werden durch Feneberg nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des VonHier-Punkteprogramms genutzt.

 

§ 6 Gültigkeit der VonHier-Punkte

Die erworbenen VonHier-Punkte verjähren gemäß § 195 BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die VonHier-Punke entstanden sind.  

 

§ 7 Einstellung des VonHier-Punkteprogramms, Änderung dieser AGB

Feneberg behält sich vor, das VonHier-Punkteprogramm nach Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 12 Monaten ohne Angabe von Gründen einzustellen. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöste VonHier-Punkte verlieren nach Ablauf des vorgesehenen Zeitraums ihre Gültigkeit.  Feneberg behält sich vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden über die Internetseite und im Markt per Aushang bekanntgegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats die Feneberg- Vorteilskarte zurückgibt (§ 6 Nr. 2 der AGB Feneberg-Vorteilskarte) oder nach Ablauf dieses Zeitraums die Feneberg-Vorteilskarte als VonHier-Punktekarte weiter nutzt.

 

III. Teilnahmebedingungen für Fotowettbewerbe und Gewinnspiele

 

§  1 Geltungsbereich

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für Fotowettbewerbe und Gewinnspiele der Feneberg Lebensmittel GmbH. Unsere Fotowettbewerbe bzw. Gewinnspiele werden über folgende Kanäle durchgeführt:
    • Website: https://www.feneberg.de
    • Newsletter: newsletter@feneberg.de
    • Facebook: https://www.facebook.com/FenebergLebensmittel/
    • Instagram: https://www.instagram.com/feneberglebensmittel/
  2. Fotowettbewerbe und Gewinnspiele über unsere Facebook-Pinnwand, Facebook-Tabpages und Instagram stehen in keiner Verbindung zu Facebook, Inc. oder Facebook Ireland Ltd. Die Fotowettbewerbe werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook. Sämtliche Informationen im Rahmen der Fotowettbewerbe werden ausschließlich von der Feneberg Lebensmittel GmbH als Veranstalter bereitgestellt.

 

§  2 Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnahme an unseren Fotowettbewerben und Gewinnspielen ist kostenlos. 
  2. Teilnehmen können nur volljährige Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. 
  3. Die Teilnahme erfolgt innerhalb der jeweils angegebenen Wettbewerbszeiträume, die über unsere verschiedenen Informationskanäle mitgeteilt werden (Website, Newsletter, Facebook, Instagram). 
  4. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel oder Fotowettbewerb bzw. der Übersendung eines Fotobeitrags oder Kommentars im Rahmen der Wettbewerbe erkennt der/die Teilnehmer/in diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
  5. Bei Fotowettbewerben wird aus allen eingereichten Beiträgen durch eine Jury eine Auswahl der besten Beiträge getroffen. Die von der Jury ausgewählten Bilder werden auf der Website, im Newsletter oder in den sozialen Medien der Feneberg Lebensmittel GmbH präsentiert. 
  6. Bei Gewinnspielen erfolgt eine auf dem Zufallsprinzip beruhende Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben. 
  7. Die jeweiligen Preise können den Aufrufen auf den jeweiligen Kanälen der Feneberg Lebensmittel GmbH entnommen werden.
  8. Mitarbeiter/innen der Feneberg Lebensmittel GmbH und deren Angehörigen dürfen gerne an Fotowettbewerben teilnehmen, sind jedoch von den Gewinnen ausgeschlossen! Mit der Einreichung der Fotos erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass die eingesendeten Fotografien auf der
    Website  
    www.feneberg.de, im 
    Newsletter: newsletter@feneberg.de sowie auf 
    Facebook: https://www.facebook.com/FenebergLebensmittel/ und  
    Instagram: https://www.instagram.com/feneberglebensmittel/

    nter Benennung des (Account-)Namens sowie Wohnortes der/des Teilnehmers/in veröffentlicht und/oder verlinkt werden. Hierzu erteilt der/die Teilnehmer/in ausdrücklich seine/ihre Erlaubnis.
  9. Bei Verdacht auf Betrug bzw. Manipulation der Abstimmungsergebnisse behält sich die Feneberg Lebensmittel GmbH vor, den/die Teilnehmer/in vom Wettbewerb auszuschließen. 
  10. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online. Schriftlich eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. 
  11. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. 
  12. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. 
  13. Die Feneberg Lebensmittel GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden. 
  14. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
  15. Der Wettbewerb unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
  16. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

 

§  3 Nutzungs- und Verwertungsrechte 

  1. Der/die Teilnehmer/in versichert, Inhaber sämtlicher Rechte (Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, sowie sonstige Rechte) an den eingeschickten Fotos zu sein, die für die Verwendung im Rahmen des Wettbewerbs erforderlich sind.
  2. Insbesondere garantiert der/die Teilnehmer/in, sich die Rechte sämtlicher Personen, die auf den Fotos abgebildet sind, eingeräumt zu haben. Die Fotos sind von ihm/ihr selbst produziert bzw.wurde die Zustimmung des Fotografen/der Fotografin zur Einsendung eingeholt.
  3. Untersagt ist vor allem das Einsenden von Fotos, die kommerziell sind, strafrechtliche, pornographische, diskriminierende, rassistische, bedrohende oder beleidigende Inhalte haben oder auf solche Inhalte verweisen. 
  4. Der/die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass alle zugesandten Daten elektronisch gespeichert werden. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen. 
  5. Der/die Teilnehmer/in räumt der Feneberg Lebensmittel GmbH an den eingesandten Fotos unentgeltlich und unwiderruflich das einfache, räumlich, inhaltlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht im Rahmen des jeweiligen Wettbewerbs ein. 
  6. Die Zustimmung zu den eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechten ist unwiderruflich. 

 

§  4 Haftung der Teilnehmer

  1. Der/die Teilnehmer/in haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner/ihrer Angaben. 
  2. Der/die Teilnehmer/in versichert, dass die eingegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und diese ihn/sie selbst beschreiben. 

 

§  5 Datenschutz 

  1. Im Rahmen eines Wettbewerbs oder Gewinnspiels werden von den Teilnehmer/innen personenbezogene Daten erhoben. Die Feneberg Lebensmittel GmbH benötigt diese Daten zum Zweck der Abwicklung des Wettbewerbs. Hierfür werden insbesondere Name, Vorname, E-Mail-Adresse sowie für die Versendung der Gewinne die postalische Adresse erhoben, gespeichert und genutzt. 
  2. Bei Auswahl der eingereichten Fotos durch die Jury zur Präsentation auf unserer Website, im Newsletter und in den sozialen Medien ist die Feneberg Lebensmittel GmbH auch berechtigt, die Namen der Gewinner zu veröffentlichen. Hierzu erteilt der/die Teilnehmer/in ausdrücklich seine/ihre Einwilligung.

Stand April 2023