Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der 

Feneberg-Vorteilskarte (AGB Feneberg-Vorteilskarte)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) haben ausschließliche Geltung für die Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte, soweit nichts anderes angegeben ist.

 

§ 1 Vertragspartner, Eigentum, Erhalt der Feneberg-Vorteilskarte, Übertragbarkeit

  1. Aussteller der Feneberg-Vorteilskarte ist die Feneberg Lebensmittel GmbH (im Folgenden: Feneberg).
  2. Die Feneberg-Vorteilskarte bleibt im Eigentum von Feneberg. An ihr besteht kein Zurückbehaltungsrecht des Kunden.
  3. Die Feneberg-Vorteilskarte ist erhältlich in allen Filialen von Feneberg, in allen Kaufmärkten sowie in der Verwaltung von Feneberg.
  4. Die Feneberg-Vorteilskarte ist nicht übertragbar.

 

§ 2 Funktion der Feneberg-Vorteilskarte

  1. Die Feneberg-Vorteilskarte hat folgende Funktion:
    • VonHier-Punktekarte
  2. Mit erstmaliger Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte akzeptiert der Kunde die aktuellen AGB. Die derzeit aktuellen AGB werden dem Kunden zusammen mit der Feneberg-Vorteilskarte ausgehändigt.
  3. Die Feneberg-Vorteilskarte kann ausschließlich in den Filialen von Feneberg sowie in den Kaufmärkten von Feneberg (im Folgenden: „Akzeptanzstelle“) verwendet werden.

 

§ 3 Registrierung, Nutzungsbeginn

  1. Die Feneberg-Vorteilskarte muss mit dem beigefügten Formular auf eine natürliche Person registriert werden. Hierzu muss der Kunde die erforderlichen Angaben auf dem Formular (Name, Vorname, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Telefon, E-Mail-Adresse [soweit vorhanden] und Geburtsdatum machen und gemäß nachfolgender Nr. 2 übermitteln.
  2. Für die Übermittlung des Formulars bestehen folgende Möglichkeiten:
    1. persönliche Abgabe des ausgefüllten Formulars in einer Akzeptanzstelle (§ 2 Nr. 3)
    2. persönliche Abgabe des ausgefüllten Formulars in der Verwaltung von Feneberg, Ursulasrieder Str. 2, 87437 Kempten
    3. Übersendung des ausgefüllten Formulars an die Verwaltung von Feneberg, Ursulasrieder Str. 2, 87437 Kempten
  3. Nutzungsbeginn sowie der Zeitpunkt der Registrierung:

VonHier-Punkte können sofort nach Erhalt der Feneberg-Vorteilskarte mit dieser gesammelt werden. Die Registrierung (§ 3 Nr. 1) muss innerhalb von 4 Wochen nach der erstmaligen Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte als VonHier-Punktekarte erfolgen. Ohne vorherige Registrierung (§ 3 Nr. 1) ist eine Einlösung der gesammelten VonHier-Punkte nicht möglich. 

 

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, das der Feneberg-Vorteilskarte beigefügte Formular wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Alle relevanten Änderungen, wie beispielsweise die Änderung der Anschrift, hat der Kunde Feneberg unverzüglich mitzuteilen (per E-Mail an vorteilskarte@feneberg.de, per Fax an Nr.: 0831 5717377, per Telefon unter der Nr. 0831 5717462 oder per Post an Feneberg Lebensmittel GmbH, Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten).
  2. Auf Verlangen eines Mitarbeiters ist der Kunde verpflichtet, sich auszuweisen, ob er der rechtmäßige Inhaber der Feneberg-Vorteilskarte ist. Hierbei werden folgende Dokumente akzeptiert: Personalausweis, Reisepass, Führerschein. Kann sich der Kunde nicht entsprechend ausweisen, kann die Karte in diesem Fall bei der jeweiligen Akzeptanzstelle nicht verwendet werden. § 6 Nr. 3 gilt entsprechend.

 

§ 5 Anzeigepflicht, Sperrung 

  1. Der Diebstahl, der Verlust, das sonstige Abhandenkommen und/oder der Gebrauch der Feneberg-Vorteilskarte durch unberechtigte Dritte ist Feneberg unter Angabe der Kartennummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum unverzüglich mitzuteilen (per E-Mail an sperrung-vorteilskarte@feneberg.de, per Fax an Nr. 0831 5717377, per Telefon von Montag-Freitag 8-12 Uhr unter der Nr. 0831 5717462 oder per Post an Feneberg Lebensmittel GmbH, Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten); es kann auch eine Sperrung der Feneberg-Vorteilskarte vom Kunden aus sonstigen Gründen beantragt werden.
  2. In den in vorstehender Nr. 1 genannten Fällen wird die Feneberg-Vorteilskarte von Feneberg gesperrt. Die etwa vorhandenen VonHier-Punkte werden auf eine neue Karte umgebucht. Weitere Regelungen, insb. § 6 Nr. 1 und 2, bleiben unberührt.

 

§ 6 Beendigung der Nutzung 

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Feneberg läuft auf unbestimmte Zeit. 
  2. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte zu beenden. Die Feneberg-Vorteilskarte ist in diesem Fall an Feneberg zurückzugeben und die Karte wird gesperrt. Die Rückgabe der Feneberg-Vorteilskarte an Feneberg oder ein Widerspruch gem. § 8 gilt als Kündigung. Etwa vorhandene VonHier-Punkte werden dem Kunden gesondert in Textform bestätigt.
  3. Feneberg ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses berechtigt, die Feneberg-Vorteilskarte einzuziehen und/oder zu sperren; es gilt § 6 Nr. 2 Satz 4.
  4. Feneberg hat das Recht, das Kundenkonto zu löschen sofern über einen Zeitraum von mindestens 3 vollen Kalenderjahren keine Zu- oder Abgänge von „Von Hier Punkten“ erfolgt ist.

 

§ 7 Haftung des Kunden und von Feneberg, Verfügbarkeit 

  1. Der Kunde haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung und/oder missbräuchliche Verwendung der Feneberg-Vorteilskarte und/oder für schuldhafte Schäden, die unter Verstoß gegen Regelungen dieser AGB entstehen. 
  2. Beim Auftreten von technischen Problemen oder Änderungen der Akzeptanzstellen oder bei Einstellung einzelner oder aller Leistungen können keine Ansprüche gegen Feneberg geltend gemacht werden.
  3. Unbeschadet vorstehender Nr. 2 haften Feneberg und seine Hilfspersonen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung von verkehrswesentlichen Vertragspflichten; in diesen Fällen haftet Feneberg bei jedem Grad der Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung von Feneberg besteht nicht.

 

§ 8 Speicherung und Bearbeitung von Daten 

Personenbezogene Daten des Kunden werden von Feneberg in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung gespeichert und maschinell verarbeitet. Die vom Kunden bei der Teilnahme bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden von Feneberg gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Feneberg diese personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet und sammelt. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten sowie der Transaktionsdaten des Kunden ist notwendig, um dem Kunden die Nutzung der Funktion der Feneberg-Vorteilskarte (§ 2 AGB Feneberg-Vorteilskarte) zu ermöglichen. Der Kunde erteilt mit der Unterzeichnung der „Anmeldung Vorteilskarte“ ausdrücklich sein Einverständnis hierzu. Der Kunde kann sein Einverständnis jederzeit durch einseitige schriftliche Erklärung oder telefonisch widerrufen (per E-Mail an vorteilskarte@feneberg.de, per Fax an die Nr. 0831 5717377, per Telefon unter der Nr. 0831 5717462 oder per Post an Feneberg Lebensmittel GmbH, Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten). In diesem Fall ist allerdings eine Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte nicht mehr möglich.

 

§ 9 Änderung dieser AGB 

Feneberg behält sich vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden über die Internetseite und im Markt per Aushang bekanntgegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats die Feneberg- Vorteilskarte zurückgibt (§ 6 Nr. 2 der AGB Feneberg-Vorteilskarte) oder nach Ablauf dieses Zeitraums die Feneberg-Vorteilskarte als VonHier-Punktekarte weiter nutzt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Gegen Ansprüche von Feneberg kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Deutschen Internationalen Privatrechts.

 

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Feneberg-Vorteilskarte als VonHier-Punktekarte (AGB VonHier-Punkte)

Der Kunde erhält für die nach den folgenden Bestimmungen gesammelten VonHier-Punkte wahlweise wertvolle Freikarten oder Gutscheine zum Besuch von Freizeiteinrichtungen im Allgäu oder er hat die Möglichkeit, die gesammelten Punkte zu spenden.

 

§ 1 Sammeln der VonHier-Punkte mit der Feneberg-Vorteilskarte

  1. Der Kunde erhält auf Wunsch eine Feneberg-Vorteilskarte an der Kasse einer Feneberg Filiale oder eines Kaufmarktes (im Folgenden: „Akzeptanzstelle“) oder in der Verwaltung von Feneberg ausgehändigt.   Mit der Feneberg-Vorteilskarte kann der Kunde am VonHier-Punkteprogramm teilnehmen. 
  2. Der Kunde erhält pro EUR 20,00 Kaufsumme und dem Einkauf eines VonHier-Artikels jeweils einen VonHier-Punkt auf seinem VonHier-Punktekonto gutgeschrieben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde vor Bezahlung seine Feneberg-Vorteilskarte an der Kasse einscannen lässt. 
  3. Für den Fall, dass ein Kunde einen Einkauf über EUR 20,00 tätigt, ohne einen VonHier-Artikel gekauft zu haben, hat er die Möglichkeit am selben Tag an der Brot-Bedienungstheke, an der Heißtheke im Vorkassenbereich oder in einer anderen Akzeptanzstelle (§1 Nr. 1) noch VonHier-Produkte zu erwerben und somit die entsprechenden VonHier-Punkte gutgeschrieben zu bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde bei jedem Einkauf vor Bezahlung seine Feneberg-Vorteilskarte an der Kasse einscannen lässt. 
  4. Der Kunde erhält auch einen VonHier-Punkt auf seinem VonHier-Punktekonto gutgeschrieben, wenn der Einkaufsbetrag zunächst unter EUR 20,00 liegt und er einen VonHier-Artikel eingekauft hat und am selben Tag an der Brot-Bedienungstheke, an der Heißtheke im Vorkassenbereich oder in einer anderen Akzeptanzstelle (§1 Nr. 1) den Einkaufsbetrag von EUR 20,00 erreicht. Auch hierfür ist Voraussetzung, dass der Kunde vor Bezahlung an der jeweiligen Kasse seine Feneberg-Vorteilskarte einscannen lässt. 
  5. Kassenbelege der Tankstellen werden bei der Berechnung des für den Erwerb der VonHier-Punkte maßgeblichen Einkaufsbetrages nicht berücksichtigt. 
  6. Die für den Erwerb von Geschenkkarten und Gutscheinen bezahlten Beträge finden bei der Berechnung des für den Erwerb der VonHier-Punkte maßgeblichen Einkaufsbetrages keine Berücksichtigung. Maßgeblich für die Gutschrift der VonHier-Punkte auf dem VonHier-Punktekonto ist der Einkaufsbetrag des Kunden inklusive Pfandberechnung bzw. ohne Pfandabzug. Dies bedeutet, dass dem Kunden, wenn sein Einkaufsbetrag nur aufgrund eines Pfandbetrages den Einkaufsbetrag von EUR 20,00, EUR 40,00, usw. übersteigt, dennoch die entsprechende Anzahl von VonHier-Punkten gutgeschrieben wird. Ebenso verhält es sich bei der Pfanderstattung. Beträgt der Einkaufsbetrag des Kunden beispielsweise nur aufgrund einer Pfandrückerstattung weniger als EUR 20,00, erhält der Kunde dennoch einen VonHier-Punkt gutgeschrieben. 
  7. Falls der Kunde vergisst, seine Feneberg-Vorteilskarte vor dem Zahlvorgang an der Kasse scannen zu lassen, ist eine nachträgliche Gutschrift von VonHier-Punkten für den jeweiligen aktuellen Einkauf nicht mehr möglich.  
  8. Der Kunde hat die Möglichkeit seinen Punktestand vom Vorabend über folgende Medien abzufragen:

a) Login-Bereich der Feneberg-Homepage (www.feneberg.de/login-bereich)

b) Feneberg-App           

§ 2 Einlösung der VonHier-Punkte

  1. Das Einlöseformular für die gutgeschriebenen VonHier-Punkte erhält der Kunde in allen Feneberg- und Kaufmarktfilialen, in der Verwaltung von Feneberg, Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten und auf www.feneberg.de. 
  2. Unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, seiner Telefonnummer und seiner Feneberg-Vorteilskartennummer kennzeichnet der Kunde auf dem VonHier-Punkte Einlöseformular die Anzahl und Art der Freikarten oder Gutscheine, die er wünscht oder die Anzahl der VonHier-Punkte, die er spenden will. Die ausgegebenen Freikarten und Gutscheine sind gemäß Aufdruck befristet. Gutscheine ohne Gültigkeitsdatum können bis zum 31.12.2023 eingelöst werden. Ein Umtausch der Gutscheine ist ausgeschlossen. Feneberg behält sich vor, die Zusammenarbeit mit einzelnen Gutscheinpartnern mit 12-monatiger Frist zu beenden. Gutscheine dieses Von Hier Partner sind in dem bekannt gemachten Zeitraum beim „Von Hier Partner“ einzulösen. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite www.feneberg.de . 
  3. Der Kunde hat folgende Möglichkeiten, die Punkte über ein gem. Nr. 2 ausgefülltes Einlöseformular einzulösen:
  • a) Per Post an die Feneberg Lebensmittel GmbH, Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten
  • b) Persönlich in der Verwaltung von Feneberg (Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten). Die Verwaltung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
    • Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.45 Uhr
    • Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
  • c) Über das Online-Einlöseformular auf www.feneberg.de/vonhier-punkte
  • d) Über das Einlöse-Formular der Feneberg-App

       4. Dem Kunden werden die von ihm gewünschten Freikarten oder Gutscheine nach Bearbeitung des Einlöseformulars per Post übersandt oder persönlich ausgehändigt.

§ 3 VonHier-Punktetabelle

  1. Die für die Einlösung der Freikarten oder Gutscheine benötigte Anzahl von VonHier-Punkten ist in einer VonHier-Punktetabelle festgelegt. Die für die jeweiligen Freikarten oder Gutscheine benötigte Anzahl von VonHier-Punkten wird von Feneberg nach Bedarf aktualisiert.  ​​​​​​​Über den jeweils aktuellen Stand der VonHier-Punktetabelle informiert Feneberg auf www.feneberg.de. 
  2. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Einlösung der VonHier-Punkte aktuell gültige Punktetabelle des VonHier-Punkteprogramms. Als Zeitpunkt der Einlösung der VonHier-Punkte gilt die Abgabe des VonHier-Punkte Einlöseformulars in der Filiale bzw. der Eingang des VonHier-Punkte Einlöseformulars in der Verwaltung von Feneberg, Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten. Im Fall der Einlösung über das Online-Formular auf www.feneberg.de bzw. über die Feneberg-App ist das Datum der Beantragung der Einlösung der VonHier-Punkte maßgeblich.
  3. Die für die Einlösung der vom Kunden gewünschten Freikarten bzw. Gutscheine erforderliche Anzahl VonHier-Punkte bzw. die Anzahl der gespendeten VonHier-Punkte werden vom VonHier-Punktekonto des Kunden abgezogen. 

§ 4 Übertragung von VonHier-Punkten

Eine Übertragung der „Von Hier Punkte“ auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die erworbenen Gutscheine können übertragen werden.

 

§ 5 Datenschutzbestimmungen

Im Rahmen der Bearbeitung des VonHier-Punkteprogramms werden von Feneberg personenbezogene Daten des Kunden erhoben, gespeichert oder sonst verarbeitet und genutzt.  Die durch den Kunden mitgeteilten Daten werden durch Feneberg nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des VonHier-Punkteprogramms genutzt.

 

§ 6 Gültigkeit der VonHier-Punkte

Die erworbenen VonHier-Punkte verjähren gemäß § 195 BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die VonHier-Punke entstanden sind.  

 

 

§ 7 Einstellung des VonHier-Punkteprogramms, Änderung dieser AGB

  1. Feneberg behält sich vor, das VonHier-Punkteprogramm nach Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 12 Monaten ohne Angabe von Gründen einzustellen. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöste VonHier-Punkte verlieren nach Ablauf des vorgesehenen Zeitraums ihre Gültigkeit. 
  2. Feneberg behält sich vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden über die Internetseite und im Markt per Aushang bekanntgegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats die Feneberg- Vorteilskarte zurückgibt (§ 6 Nr. 2 der AGB Feneberg-Vorteilskarte) oder nach Ablauf dieses Zeitraums die Feneberg-Vorteilskarte als VonHier-Punktekarte weiter nutzt.

Stand Mai 2021